Allgemeine Geschäftsbedingungen
Die allgemeinen Geschäftsbedingungen der Strandräuber UG
§ 1 Nur den im Mietvertrag aufgeführten Personen ist das Wohnen in dem Mietobjekt erlaubt. Die Anzahl der Personen darf die angegebene
Personenanzahl nicht übersteigen. Der Vermieter verpflichtet sich, bei Mietende das Objekt in gepflegtem und sauberen Zustand zu hinterlassen und zu übergeben.
1.2 Der Mieter verpflichtet sich, bei Mietende das Objekt in gepflegtem und sauberen Zustand zu hinterlassen und zu übergeben.
Das bedeutet im Einzelnen: Mülleimer entleeren, Flaschen und Papier entsorgen, Bad von grobem Schmutz befreit, Handtücher und Bettwäsche (abgezogen von den Betten) in die Wanne oder Dusche. Die Spülmaschine ausgeräumt, alle Räume gesaugt,Tische abgewischt, benutztes Geschirr und Gläser gespült in den dafür vorgesehenen Küchenschränken. Bei Nichtbeachtung berechnen wir für pauschal 150,- € als zusätzlichen Reinigungsaufwand. Bei gröberen Verschmutzungen zusätzlich 49,- € pro Stunde zum Pauschalbetrag.
1.3 Die Mitnahme eines Hundes ist ausschließlich in den hierfür ausgewiesenen Häusern gestattet, sofern dies ausdrücklicher Bestandteil des mit dem Vermieter geschlossenen Mietvertrages ist. Der Aufenthalt der Haustiere auf Möbeln und in den Schlafräumen ist nicht zugelassen. Der Vermieter ist berechtigt bei Zuwiderhandlung einen sofortigen Auszug, bzw. die Entfernung des Haustieres zu verlangen und zusätzlich entstehende Kosten in Rechnung zu stellen (z.B. erhöhter Reinigungsaufwand etc). Der Vermieter ist bei Zuwiderhandlung berechtigt einen sofortigen Auszug, bzw. die Entfernung des Haustieres zu verlangen und zusätzlich Kosten für die besondere Reinigung in Höhe eines Endreinigungssatzes in Höhe von 540,- € netto in Rechnung zu stellen.
1.4 Der Anreisetag gilt als ein Miettag und wird als solcher berechnet. Am Anreisetag steht dem Gast die bestellte Ferienwohnung oder das Ferienhaus ab 17 Uhr zu Verfügung. Am Abreisetag muss der Gast die bestellte Ferienwohnung oder das Ferienhaus bis 10 Uhr verlassen, um dem Vermieter die Gelegenheit zu geben, es für den nachfolgenden Gast wieder herzurichten.
1.5 Der Mieter ist verpflichtet, eventuelle durch ihn selbst oder durch die Mitbewohner verursachte Schäden am Mietobjekt oder an dem Hausrat umgehend dem Vermieter anzuzeigen und spätestens bei der Abreise dem Vermieter zu melden und vom Mieter zu bezahlen.
1.6 Dem Mieter ist bekannt, dass es sich um eine Nichtraucherwohnung/Haus handelt und somit das Rauchen in der Wohnung/Haus nicht gestattet ist.
1.7 In Häusern oder Wohnungen die einen Brennholz - Ofen enthalten, ist nur abgepacktes Brennholz erlaubt, welches in allen Edeka Märkten erhältlich oder im Gewerbegebiet bei Ole Andresen.
1.8 Internetzugang ist kostenlos vorhanden. Bedingt durch die Insellage bitten wir teilweise beeinträchtigungen zu entschuldigen.
1.9 Das unberechtigte Verstellen von SAT-Anlagen und TV-Geräten und Reseten von Routern wird kostenpflichtig zu Lasten des Mieters behoben.
1.10 Dem Mieter werden 2 kombinierte Wohnungs-/Hausschlüssel ausgehändigt.
Der Verlust eines oder der Schlüssel muss sofort angezeigt werden. Die Kosten für eine Neubeschaffung wird dem Mieter berechnet.
1.11 Im Mietpreis sind sämtliche Nebenkosten, wie die Bettwäsche (Betten bezogen), ein Handtuchpaket (1 Duschtuch, 2 Handtücher) pro Person und Energiekosten enthalten. Die im Mietvertrag angegebenen Kosten für die Endreinigung gelten unter der Bedingung, dass das gemietete Objekt bei Abreise besenrein und sauber gemäß der AGB verlassen wird.
Bei Bedarf können ein Saunapaket bestehend aus einem Bademantel und 2 Saunatüchern für einen Preis von 24,-€ pro Person dazugebucht werden.
1.12 Der Mieter hat die Mietsache pfleglich zu behandeln, insbesondere regelmäßig zu belüften und von Ungeziefer freizuhalten. Der Mieter haftet für Schäden, die durch Verletzung der ihm obliegenden Obhuts- und Sorgfaltspflichten – schuldhaft von ihm, durch von ihm betriebene Geräte (z.B. Elektrogeräte), von seinen Erfüllungsgehilfen oder von Personen, die sich mit Wissen und Wollen des Mieters in der Mietsache aufhalten, verursacht werden. Der Vermieter tritt schon jetzt seine Ansprüche gegen den Verursacher solcher Schäden in dem Umfang an den Mieter ab, in dem der Mieter dem Vermieter Ersatz leistet.
1.13 Der Mieter verpflichtet sich, bei der Nutzung der Ferienwohnung auch Rücksicht auf die Wohnungs- / Grundstücksnachbarn zu nehmen.
1.14 Der Mieter kann den Mietvertrag jederzeit stornieren. Dieses muß mittels eingeschriebenen Briefes an den Verwalter, die Strandräuber UG, Nils Gereke, Rauegjaat 8, 25946 Nebel auf Amrum erfolgen. Als Stornierungsdatum gilt der Tag des Einganges beim Verwalter. In diesem Fall ist der Verwalter berechtigt, ohne weiteren Nachweis eine pauschale Entschädigung in Höhe von 90% des Mietpreises gemäß den GESCHÄFTSBEDINGUNGEN IM HOTEL- UND VERMIETUNGSGEWERBE zu berechnen.
Es gelten die GESCHÄFTSBEDINGUNGEN IM HOTEL- UND VERMIETUNGSGEWERBE
1. Der Gastaufnahmevertrag ist abgeschlossen, sobald das Zimmer oder die gemietete Wohneinheit (Unterkunftsart) bestellt und zugesagt oder falls eine Zusage aus Zeitgründen nicht mehr möglich war –bereitgestellt worden ist.
2. Der Abschluß des Gastaufnahmevertrages verpflichtet die Vertragspartner zur Erfüllung, gleichgültig, auf welche Dauer der Vertrag abgeschlossen ist. Sofern nicht anders vereinbart, beginnt die Mietdauer am Anreisetag um 17 Uhr.
3. Der Gastgeber ist verpflichtet, bei Nichtbereitstellung der Unterkunft dem Gast Schadenersatz zu leisten.
4. Für Gastaufnahmeverträge gelten die Bestimmungen des Mietrechts des Bürgerlichen Gesetzbuches. Nach §552BGB wird der Mieter nicht dadurch von der Entrichtung des vereinbarten Mietzinses befreit, wenn er aus in seiner Person liegenden Gründen von der Mietsache keinen Gebrauch macht. Persönliche Gründe, die im Lebensbereich des Gastes liegen, wie z.B. Urlaubssperre, Krankheit, Tod usw., oder solche, die der Gastwirt bzw. Vermieter nicht zu vertreten hat, wie z.B. schlechtes Wetter, Abbestellfristen für gemietete Hotelzimmer, Appartements, Wohnungen oder andere Unterkünfte, sieht der Gesetzgeber nicht vor.
5. Der Gastwirt bzw. Vermieter ist gehalten, bei Nichtinanspruchnahme der vertraglichen Leistungen das betreffende Zimmer oder die sonstige Unterkunft nach Möglichkeit anderweitig zu vermieten.
6. Der Gastwirt bzw. Vermieter ist angehalten, die ersparten Aufwendungen, wie z.B. Strom, Wasser, Energie, Bettwäsche, abzuziehen. In der Rechtsprechung haben sich hierfür 10% bei Ferienwohnungen als Durchschnittswert ergeben:
Gesamtpreis ( Mietpreis zzgl. Endreinigung) abzgl. 10 % = Rechnungsbetrag nach Stornierung.
7. Erfüllungsort ist der jeweilige Sitz des Beherbergungsbetriebes. Gerichtsstand ist das Amtsgericht Niebüll, bei höheren Streitigkeiten das Landgericht in Flensburg.
Sollte der Mieter während des gebuchten Zeitraumes von der Buchung zurücktreten, behält der Vermieter den Gesamtbetrag ein.
In jedem Fall fallen 50,00 €uro Stornogebühr an, die an den Verwalter (sofern nicht Eigentümer) zu zahlen sind. Sollte der Mieter während des gebuchten Zeitraumes von der Buchung zurücktreten, behält der Verwalter (sofern nicht Eigentümer) den Gesamtbetrag ein.
1.15 Wir behalten uns vor, Umbuchungen bzw. Vertragsänderungen mit 50,00 € in Rechnung zu stellen
1.16 Ausschlussfrist von einem Monat.
Um Gewährleistungsansprüche wie Minderung oder sogar Rückzahlung des Reisepreises oder Schadenersatz wegen nutzlos aufgewendeter Urlaubszeit zu beanspruchen, muss der Urlauber die Ausschlussfrist von einem Monat unbedingt einhalten. Nach Ablauf dieser Frist verfallen insoweit die Rechte des Reisenden. Die Monatsfrist beginnt ab dem vertraglich vorgesehenen Ende der Reise. Auch bei einer Verkürzung oder Verlängerung der Reise, gilt für die Berechnung der Frist der Tag der Beendigung der Reise. Dies ist in der Regel der Tag, der in der Reisebestätigung genannt ist.
Damit der Urlauber diese Ausschlussfrist auch kennt, ist der Reiseveranstalter verpflichtet, den Urlauber (z.B. in seinen Reisebedingungen AGB`s) auf diese wichtige Frist hinzuweisen.
1.17 Sollten einzelne Bestimmungen dieses Gastaufnahmevertrages ganz oder teilweise nicht rechtswirksam sein oder rechtsunwirksam werden, so wird hiervon der Bestand und die Gültigkeit des Rechtsverhältnisses und der übrigen Bestimmungen des vorliegenden Gastaufnahmevertrages grundsätzlich nicht berührt. Für vorgenannte Fälle verpflichten sich die Vertragsparteien, anstelle jeder einzelnen unwirksamen Regelung solche zu vereinbaren, die sofern rechtlich möglich, den mit der unwirksamen Regelung verfolgten wirtschaftlichen Zweck unter Berücksichtigung der im bestehenden Rechtsverhältnis zum Ausdruck gekommenen Interessen am nächsten kommt. Nur sofern eine Anpassung nicht möglich ist, gelten die gesetzlichen Vorschriften.
1.18
Sind kürzere Aufenthalte durch Belegungslücken oder Anschlusstermine zur Vermietung freigegeben, sind diese auf Nachfrage buchbar.
Sofern buchbar wird bei Aufenthalten von weniger als 1 Woche ein Kurzübernachtungs-Zuschlag in Höhe von einem Tagespreis der jeweiligen Saisonzeit erhoben.
1.19 Gerichtsstand ist Niebüll
Gegen Ersatzforderungen bei Vertragskündigung im Krankheitsfall oder Tod empfehlen wir den Abschluss einer Reiseversicherung.